Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Teeküchen und Firmenküchen · Stand: 22. September 2026

Anbieter

AMP & BRANDSTIFTER GmbH · Dieselstraße 15 · 61239 Ober-Mörlen · Deutschland
Geschäftsführer: Dean Ward · HRB 7483, Amtsgericht Friedberg · USt-IdNr. DE 263243092
E-Mail: anfrage@brandstifter.online · Telefon: +49 (0) 6002 939350

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Planung, Fertigung, Lieferung und Montage von Teeküchen und Firmenküchen, die über teekuechen.brandstifter.online angefragt oder bestellt werden.

(2) Unser Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde").

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten, Planungen und Preisen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Richtpreise aus dem 3D-Planer und dem Konfigurator sind unverbindliche Schätzungen.

(2) Anfragen und Bestellanfragen – auch für die Teeküche NO1 – sind eine Aufforderung an uns, ein Angebot zu erstellen. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Planung, Aufmaß und Maße

(1) Planungen aus dem 3D-Planer, Arbeitsplatten-Zeichnungen und Maßangaben des Kunden dienen als Grundlage für das Angebot. Verbindlich für die Fertigung sind die Maße aus unserem Aufmaß vor Ort oder die vom Kunden in Textform freigegebenen Werkpläne.

(2) Liefert der Kunde Maße selbst und verzichtet auf ein Aufmaß durch uns, ist er für deren Richtigkeit verantwortlich.

(3) Bauseitige Voraussetzungen – insbesondere Wasser-, Abwasser- und Elektroanschlüsse, tragfähige Wände und ein ebener Boden – legen wir im Angebot fest. Sie sind vom Kunden rechtzeitig vor dem Montagetermin herzustellen.

§ 4 Ausführung und Materialien

(1) Holz und Furnier sind Naturmaterialien. Unterschiede in Farbe, Maserung und Struktur sind materialtypisch und kein Mangel. Handwerksübliche Toleranzen bleiben vorbehalten.

(2) Farben und Oberflächen auf dem Bildschirm und im 3D-Planer sind Darstellungen und können vom Original abweichen. Verbindlich sind die Originalmuster der Hersteller.

(3) Wir dürfen gleichwertige Materialien, Beschläge oder Geräte einsetzen, wenn ein vereinbartes Produkt nicht mehr lieferbar ist und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Wir informieren den Kunden vorher.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise und Zahlungsbedingungen aus unserer Auftragsbestätigung.

(2) Bei maßgefertigten Küchen können wir eine Anzahlung verlangen; Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Lieferung und Montage

(1) Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart. Genannte Lieferzeiten sind voraussichtliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Der Kunde sorgt am Montagetermin für freien Zugang zum Einbauort und für die bauseitigen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.

(3) Die Montage ist Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Montage nimmt der Kunde die Leistung ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Benutzung nimmt oder nicht innerhalb von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert.

§ 8 Höhere Gewalt und Lieferhindernisse

(1) Können wir wegen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig leisten – etwa bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen oder Ausbleiben von Material trotz rechtzeitiger Bestellung –, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer des Hindernisses. Wir informieren den Kunden unverzüglich.

(2) Dauert das Hindernis länger als acht Wochen, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir dann unverzüglich.

§ 9 Änderungen und Stornierung

Maßgefertigte Küchen werden nach Kundenspezifikation hergestellt. Änderungen oder Stornierungen nach Auftragsbestätigung sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für bestelltes oder zugeschnittenes Material, dürfen wir in Rechnung stellen.

§ 10 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den folgenden Maßgaben.

(2) Offensichtliche Mängel zeigt der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme bzw. Ablieferung in Textform an, möglichst mit Fotos. Später erkennbare Mängel zeigt er unverzüglich nach ihrer Entdeckung an. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend § 377 HGB.

(3) Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Ablieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Kein Mangel sind insbesondere Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Nässe, ungeeignete Pflegemittel, normale Abnutzung, materialtypische Eigenschaften nach § 4 Abs. 1 sowie Abweichungen aufgrund fehlerhafter Maßangaben des Kunden. Für eingebaute Geräte gelten zusätzlich die Garantiebedingungen der Hersteller.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Möbel, Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.

§ 13 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz der AMP & BRANDSTIFTER GmbH. Wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.